Die Brexit-Erklärung der britischen Regierung kann einseitig zurückgenommen werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag und folgte damit der Empfehlung des zuständigen Generalanwalts, Manuel Campos Sánchez-Bordona.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.