Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute Sicherheitsanforderungen an Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme in größeren Energieanlagen wie Wind- und Solarparks veröffentlicht. Die Anforderungen wurden gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt und gelten unter anderem für Regenerativ-Stromanlagen ab 420 kW Nennleistung. "Die Stabilität ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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