St. Gallen - Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) regelt die Beiträge zur Finanzierung des Schweizer Radio- und Fernsehprogramms. Ab 1. Januar 2019 wird die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt. Abgabepflichtig sind Privathaushalte und mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000. Nicht jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen sind jedoch davon betroffen. Der Artikel zeigt die Voraussetzungen für die Abgabepflicht.
Grundsätzlich sind Privathaushalte dazu verpflichtet, eine Empfangsgebühr zu leisten. Die Abgabe beträgt jährlich CHF 365 oder CHF 1/Tag. Jeder Haushalt bezahlt den Beitrag aufgrund des Hauptwohnsitzes - Abgaben auf Ferienwohnungen, Zweitwohnsitze und Filialen gibt es nicht. Erhoben wird die Abgabe von der Serafe AG (Nachfolgerin der Billag AG).
Gewisse Haushalte sind von der Abgabe befreit:
Haushalte mit Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen: Sie werden auf Gesuch hin von der Pflicht zur Zahlung der Abgabe befreit. Personen, die in einem Kollektivhaushalt wohnen (z.B. Alters-/Pflegeheim oder Studentenwohnheim): Sie begleichen für ihre individuell benutzten Räume keine Abgabe. Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen: Sie können ein Opting-out-Gesuch stellen. Die Möglichkeit der Abgabebefreiung ist gesetzlich befristet und gilt bis Ende 2023.Einzelfirmeninhaber vergüten die Haushaltsabgabe an die Serafe AG als Mitglied eines Privathaushalts. Zudem unterliegen sie als Einzelfirma der Unternehmensabgabe an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Haushalts- und Unternehmensabgaben sind auch dann geschuldet, wenn sich die Geschäftsräumlichkeiten und die private Wohnung in derselben Liegenschaft befinden.
Abgabepflicht bei Unternehmen
Abgabepflichtig sind Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im Mehrwertsteuer-Register eingetragen sind und einen jährlichen Umsatz von CHF 500'000 (exkl. MWST) und mehr erzielen. Relevant für die Höhe der Abgabe ist der in Ziffer 200 der MWST-Abrechnung deklarierte Gesamtumsatz inklusive Exporte, Leistungen im Ausland, ausgenommene Umsätze, Meldeverfahren sowie Grundstückverkäufe ...