Wer regelmässig Dienstleistungen aus dem Ausland bezieht, ist unter Umständen mehrwertsteuerpflichtig - unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Wer Waren aus dem Ausland bezieht, bezahlt an der Grenze die Schweizer MWST. Beim Bezug einer Dienstleistung wird zwar nichts Physisches über den Zoll geführt, dennoch ist auch hier die MWST geschuldet. Die Bezugsteuer kann als «Einfuhrsteuer» für Dienstleistungen betrachtet werden.
Für bestimmte Leistungen von ausländischen Unternehmen ist die Bezugsteuer geschuldet. Voraussetzung dafür ist, dass das ausländische Unternehmen nicht der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) unterstellt ist und dass diese nicht über den Zoll erhoben werden kann. Die Bezugsteuer ist ein Mittel, die in- und ausländischen Anbieter aus MWST-Sicht gleichzustellen, verhindert sie doch einen Wettbewerbsnachteil der inländischen Unternehmen gegenüber den ausländischen Konkurrenten.
In den folgenden Ausführungen wird immer davon ausgegangen, dass das leistungserbringende Unternehmen den Sitz im Ausland hat und nicht bei der Schweizer MWST registriert ist (aufgepasst bei Fiskalvertretungen). Im Weiteren werden keine Leistungen behandelt, die in der Schweiz (Inland) von der Steuer ausgenommen oder befreit sind, denn auf diese ist keine Bezugsteuer geschuldet.
Wer ist steuerpflichtig?
Bei der Frage «Wer ist steuerpflichtig?» ist primär zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden. In die erste Gruppe gehören sämtliche in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtigen Leistungsbezüger. In der Regel sind das Unternehmen. Für sämtliche Leistungen, die der Bezugsteuer unterliegen, ist eine Steuer geschuldet.
Die zweite Gruppe besteht aus nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungsempfängern. Dies können Schulen, Kleinunternehmen oder auch Privatpersonen sein. Bei dieser Kategorie beginnt die Steuerpflicht erst ab einem Bezug von mehr als 10'000 Franken pro Kalenderjahr.
Was wird besteuert?
Im Folgenden wird auf die verschiedenen Leistungen eingegangen, die der Bezugsteuer unterliegen können. Dabei werden immer die ...