Das Handelsgericht Wien hat eine Garantievereinbarung bei Lebensversicherungen der UNIQA Versicherung gekippt. Der Grund: Bei der Garantieleistung - also bei Auszahlung - dürfen keine intransparenten Kosten abgezogen werden. Das Urteil gegen die UNIQA ist rechtskräftig. Konsumentenschützer gehen davon aus, dass nun tausende ...Den vollständigen Artikel lesen ...