Die Richter halten die Bedingungen des Allgäuer Photovoltaik-Speicheranbieters für rechtskonform. Sonnen sieht in dem Urteil eine Entscheidung für Innovationen im Energiesystem. Die Verbraucherschützer monierten unter anderem die Vollwertgarantie sowie die Notwendigkeit einer Internetverbindung, über die Updates regelmäßig von den Herstellern eingespielt werden.Das Landgericht München hat in einem Urteil die Garantiebedingung für die Photovoltaik-Heimspeicher von Sonnen als rechtskonform bestätigt. Nach Angaben des Allgäuer Unternehmens am Donnerstag wiesen die Richter die Klage der Verbraucherzentrale ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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