Deutlicher Hinweisbeschluss des BGH - Unzulässige Abschalteinrichtungen dürften Mangel darstellenMünchen, 22.02.2019. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Revisionsverfahren eines Autokäufers gegen seine Autohändlerin wichtige Hinweise erteilt, die auch für tausende Kläger von Relevanz sind, die VW derzeit wegen des Diesel-Skandals auf Schadensersatz verklagen.Laut Pressemitteilung des BGH vom 22.02.2019 hat der BGH in einem Hinweisbeschluss ...Den vollständigen Artikel lesen ...