Für eine Befreiung von der Stromsteuer muss der Strom künftig aus erneuerbaren Energien oder in sogenannten Kleinanlagen erzeugt sowie in der Regel selbst verbraucht werden. Mit der Gesetzesvorlage des Kabinetts beschäftigt sich zurzeit der Bundestag.Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt, was viele Photovoltaik- und andere EEG-Anlagen betrifft - gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die beihilfsrechtskonforme Gestaltung dieser Befreiungen ist das Ziel eines jetzt von der Bundesregierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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