Bern - Inhaberaktien sollen nicht in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Anders als der Bundesrat will der Nationalrat bestehende Inhaberaktien weiterhin erlauben. Nur neue soll es nicht mehr geben.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Zulässig wären Inhaberaktien nur noch dann, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind.
Das soll verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Ohne die Massnahmen werde die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung durch das "Global Forum" der OECD eine ungenügende Gesamtnote erhalten, warnt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Es drohten Sanktionen.
Bestehende Inhaberaktien bleiben
Der Nationalrat hat am Mittwoch jedoch eine andere Regelung beschlossen, ein sogenanntes "Grandfathering". Zwar sollen keine neuen Gesellschaften gegründet werden dürfen, deren Aktien auf den Inhaber lauten. Für bestehende Inhaberaktien sollen aber die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten.
Der Rat hiess mit 101 zu 87 Stimmen einen Einzelantrag von Daniela Schneeberger (FDP/BL) gut. Dieser entspricht inhaltlich weitgehend der Version, welche die vorberatende Kommission beschlossen hatte. Es handle sich um eine verbesserte Version, hiess es.
Drohende Sanktionen
SP, Grüne, CVP und GLP wollten bei der Version des Bundesrates bleiben und im Gesetz verankern, dass Inhaberaktien, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Namenaktien umgewandelt sind, gelöscht werden. Nur so könnten die internationalen Standards umgesetzt ...