Schon seit Jahren wird das papierlose Büro prophezeit, langsam aber sicher wird es Wirklichkeit. Die meisten Unternehmen sind daran, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und digital zu arbeiten. So steigt zum Beispiel das Transaktionsvolumen der elektronischen Rechnungen exponentiell an. Trotzdem bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen für die elektronische Buchführung.
In irgendeiner Form nutzt heutzutage fast jedes Unternehmen den elektronischen Rechnungsaustausch. IT-Systemlösungen für digitale Geschäftsprozesse bzw. für den reinen elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen und Privaten sind schon länger auf dem Markt. Immer wieder erhalten wir Anfragen von Finanzverantwortlichen, ob es gesetzlich erlaubt sei, auf die physische Ablage der Rechnungen zu verzichten. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Anforderungen nach OR
Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Buchführung im Obligationenrecht (OR) durch die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (GoB) geregelt: Nach Art. 957a OR können sowohl der Buchungsbeleg als auch die Buchführung ausschliesslich elektronisch oder in vergleichbarer Weise erfasst bzw. geführt werden. Gleiches gilt für die Geschäftsbücher: Die Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (GeBüV) regelt die Einzelheiten der ordnungsgemässen Verarbeitung. Werden die Geschäftsbücher elektronisch ...