Die Einhaltung von Vorschriften zur Verhinderung von Finanzkriminalität präsentiert sich als hürdenreicher Langstreckenlauf. So lautete eine der Erkenntnisse eines kürzlich durchgeführten ‚Sanktions-Webinar' mit Experten von Dow Jones Risk & Compliance, der Anwaltskanzlei Womble Bond Dickinson und dem Technologieanbieter Bottomline Technologies.
Zum Beispiel präsentierte Emma Radmore, juristische Direktorin bei Womble Bond Dickinson, eine imposante Liste von Vorschriften, die Finanzinstitute einhalten müssen, um die Finanzkriminalität zu reduzieren. Radmore näherte sich ihr mit einem bewundernswerten Sinn für Humor und bezog sich beispielsweise auf die wenig hilfreiche Bezeichnung ‚Money Laundering Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017' mit den Worten: «Natürlich nennt fast jeder die Regulierungen einfach nur ‚MLR' - für alles andere ist das Leben zu kurz.»
Neben den wichtigsten Vorschriften behandelte Radmore auch Beispiele für Sanktionen, die gegen Unternehmen verhängt werden könnten, die wegen Nichteinhaltung dieser Vorschriften angeklagt werden. Im Prinzip können Geldbussen verhängt werden, die in einigen Fällen beliebig gross sind, zusammen mit hohen Gefängnisstrafen von bis zu 14 Jahren für die Verantwortlichen.
Es versteht sich von selbst, dass die Finanzinstitute zur Einhaltung der Vorschriften gegen Finanzkriminalität das Richtige tun wollen. Angesichts der Komplexität der Lage ist es jedoch einfacher gesagt als getan. Ein kürzlich von Dow Jones Risk & Compliance veröffentlichtes Whitepaper ‚Navigating the Challenges around AML and Sanctions' leistet gute Arbeit bei der Aufklärung der Feinheiten und bietet umfassende Richtlinien in einer Vielzahl von Kategorien, die Banken zur Gestaltung ihrer Compliance-Programme verwenden können.
Sanktionen verstehen
Klar ist, dass es nicht ausreicht, einfach nur die Liste der eingeschränkten Unternehmen und Personen zu überprüfen, um die Vorschriften des U.S. Treasury's Office of Foreign Assets Control (OFAC) über Sanktionen gegen ausländische Unternehmen oder die im Januar 2020 in Kraft tretende vergleichbare und revidierte Schweizerischen ...