Landgericht München: Leasingverträge können widerrufen werden - Verbraucher muss keinen Nutzungsersatz zahlenMünchen, 16.05.2019. Ebenso wie Kreditverträge zur Autofinanzierung können auch Leasingverträge widerrufen werden. Der erfolgreiche Widerruf des Leasingvertrags kann für den Verbraucher ein lohnendes Geschäft sein. Er bekommt seine geleisteten Leasingraten zurück und muss im Idealfall noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...