München, 16.05.2019. Nachdem die Lufthansa Miles & More den zunächst außergerichtlich geltend gemachten Anspruch eines Kunden auf Auszahlung seines Meilenguthabens in Euro zurückgewiesen hat, hat die Kanzlei CLLB nunmehr am heutigen Mittwoch, den 16.05.2019, Klage beim zuständigen Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach Auffassung des Klägers handelt es sich bei dem Loyality Programm von Miles and More um E-Geld nach dem ZAG, so dass ein Anspruch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2019 RuMaS