Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Senec ein weiteres Anerkenntnisurteil erreicht. Der Leipziger Photovoltaik-Heimspeicheranbieter darf demnach nicht uneingeschränkt eine Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme in Aussicht stellen. Außerdem darf er eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie machen.Die Verbraucherzentrale NRW hat erreicht, dass Senec in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) künftig auf zwei weitere kritisierte Klauseln verzichtet. Den Verbraucherschützern zufolge wurden per Anerkenntnisurteil folgende ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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