Die Bundesnetzagentur darf die Eigenkapitalzinssätze für die Strom- und Gasnetze absenken. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof und hob damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf. Verbraucher können also mit niedrigeren Netzentgelten rechnen.Einen "Ein Sieg für die Verbraucher" nennt Ökostromanbieter Lichtblick die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Karlsruher Richter haben am Dienstag mit ihrem Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die Eigenkapitalzinssätze für Betreiber von Stromnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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