Richter am Landesgericht München wiesen im Juli die Klage der Verbraucherschützer in allen zehn Punkten ab. Mittlerweile hat die Verbraucherzentrale NRW Berufung eingelegt.Das Landgericht München hat im Juli die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Photovoltaik-Heimspeicheranbieter Sonnen wegen dessen Garantiebedingungen in allen zwölf Punkten zurückgewiesen. Dies kam einigermaßen überraschend, nachdem die Verbraucherschützer in zwei parallel angestrengten Verfahren gegen Senec und E3/DC jeweils Anerkennungsurteile erreichten und die Hersteller ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassten. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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