Share Deals sind ein Dorn im Auge der Landesfinanzminister: Mit ihnen kann in einigen Fällen die Grunderwerbsteuer umgangen werden. Der neue Gesetzesentwurf hat aber einen grundlegenden Fehler - und trifft damit die Falschen. Den deutschen Mittelstand kann das teuer zu stehen kommen.
Es ist ein eigentlich simpler Trick: Zu veräußernde Immobilien werden nicht per Kaufvertrag übergeben, sondern in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. Wenn der neue Besitzer nun anstelle der Immobilien den Großteil der Anteile an dieser Gesellschaft erwirbt, wird dafür keine Grunderwerbsteuer fällig. Für die beteiligten Unternehmen ein Einsparpotenzial - für die Länder, die die Steuer eintreiben, aber natürlich ein Ärgernis. Nur allzu verständlich also, dass sie diese Umgehung verhindern wollen.
Nun sollen die entsprechenden Gesetze erneut verschärft werden. Dabei geht schon die aktuell gültige Regelung am Problem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Es ist ein eigentlich simpler Trick: Zu veräußernde Immobilien werden nicht per Kaufvertrag übergeben, sondern in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. Wenn der neue Besitzer nun anstelle der Immobilien den Großteil der Anteile an dieser Gesellschaft erwirbt, wird dafür keine Grunderwerbsteuer fällig. Für die beteiligten Unternehmen ein Einsparpotenzial - für die Länder, die die Steuer eintreiben, aber natürlich ein Ärgernis. Nur allzu verständlich also, dass sie diese Umgehung verhindern wollen.
Nun sollen die entsprechenden Gesetze erneut verschärft werden. Dabei geht schon die aktuell gültige Regelung am Problem ...Den vollständigen Artikel lesen ...