Nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Ausnahmen beim Artenschutz möglich, um Windenergieanlagen zu ermöglichen. Eine Studie des KNE erläutert die dafür notwenigen juristischen Voraussetzungen. In den aktuellen Debatten zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land spielen "Ausnahmen beim Artenschutz" eine wichtige Rolle. Worum genau handelt es sich hier, warum gibt es Forderungen nach "mehr Ausnahmen", und was ist diesbezüglich rechtlich derzeit überhaupt möglich? In der Publikation ...Den vollständigen Artikel lesen ...