Die Pleite gehört zu den größten im Energiebereich, die es in jüngster Vergangenheit gab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun eine Musterfeststellungsklage wegen fehlerhafter Endabrechnungen seitens des Insolvenzverwalters eingereicht, da der Neukundenbonus bei der Erstellung nicht berücksichtigt wurde.Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat stellvertretend für die betroffenen Endkunden des insolventen Energieversorgers BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München gegen den Insolvenzverwalter eingereicht. Die ...Den vollständigen Artikel lesen ...