
Das gleiche gelte für Personen, die "vorsätzlich rechtsextreme oder antisemitische Äußerungen" machen oder beispielsweise in sozialen Medien teilen. Der betreffende Kreispolitiker wurde aufgefordert, bis zum 27. Dezember "schriftlich, und zwar lückenlos und vollständig, seine Aktivitäten und Vernetzungen in der rechtsextremistischen Szene darzulegen", und außerdem "zu erklären, dass Hakenkreuze oder andere NS-Symbolik mit den Grundsätzen der CDU Sachsen-Anhalt unvereinbar sind und dass er dieses vorbehaltlos anerkennt". Sollten bis dahin neue Umstände auftreten, die der Kreispolitiker noch nicht offengelegt habe, werde dies "unverzüglich ein Parteiausschlussverfahren nach sich ziehen", hieß es in dem Beschluss. Der Landesvorstand will sich am 28. Dezember in einer Sitzung anhand der vorgelegten Unterlagen und den Einlassungen "ein eigenes Bild über die Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit seiner Angaben machen und darauf fußend einen Beschluss fassen".
Der Vorfall hatte zuletzt die Koalition aus CDU, SPD und Grünen ins Wanken gebracht.
© 2019 dts Nachrichtenagentur