Am 1. Januar 2020 ist in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft getreten. Die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pflanzen, die nicht den in der Schweiz geltenden Pflanzengesundheitsvorschriften entsprechen, kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Flora, die Kulturpflanzen und den Wald haben. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Prävention zu verstärken und so die...Den vollständigen Artikel lesen ...