Seit dem 1. Januar 2020 sind die Anforderungen für den Onlinehandel in einem Zusatzmodul für die Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel zusammengefasst. Das Zusatzmodul muss von allen Systempartnern, die QS-Ware überwiegend online anbieten, erfüllt werden. Bildquelle: Shutterstock.com Das Modul kann darüber hinaus von allen QS-Systempartnern im...Den vollständigen Artikel lesen ...