Zum 1. Februar 2020 erhöht der Bund die Förderung für Energieberatung für Wohngebäude deutlich. Eingeschlossen in die ist auch der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung. Die überarbeitete "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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