Anzeige
Mehr »
Dienstag, 01.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nächster Kursturbo?: 226 % Plus seit Januar - wie weit kann diese Aktie noch steigen?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
GlobeNewswire
167 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Nasdaq Stockholm AB: Entscheidung des Disziplinarausschusses der Nasdaq Stockholm (1/20)

Das Disziplinarkomitee der Nasdaq Stockholm hat festgestellt, dass Bayn Europe AB
(das "Unternehmen") das Nasdaq First North Growth Market Rulebook (das
"Rulebook") gebrochen hat und hat daher das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von vier
Jahresgebühren verurteilt, was einem Betrag von 400.000 SEK entspricht. 

Der Disziplinarausschuss hat festgestellt, dass die Offenlegung von
Insider-Informationen des Unternehmens am 4. März 2019 über den Auftragseingang nicht so schnell wie
möglich aufgrund eines unnötiglangen Überprüfungsprozesses vor der Offenlegung erfolgt
ist. Damit habe die Gesellschaft gegen Artikel 17 DES MAR und damit gegen
Punkt 4.1 des Regelwerks verstoßen. 

Außerdem hat der Disziplinarausschuss festgestellt, dass Insider-Informationen,
die das Unternehmen am 10. Januar 2020 über einen laufenden Erwerb eines anderen Unternehmens offengelegt hat, irreführend in Bezug auf die Art und Weise
waren, wie weit die beiden Parteien im Erwerbsprozess
gekommen waren, und auch nicht ausreichten, um eine vollständige und korrekte Bewertung dieses Unternehmens zu
ermöglichen. Damit hat die Gesellschaft erneut gegen Artikel 17 des MAR und Gegenposten
4.1 des Regelwerks verstoßen. 

Insgesamt hat der Disziplinarausschuss festgestellt, dass das Unternehmen zweimal gegen Punkt 4.1 des Regelwerks verstoßen hat und dass das Unternehmen zum Zeitpunkt dieser Ereignisse nicht über die ausreichende Kapazität für Die Offenlegung von Informationen auf dem Markt verfügte,
wie unter Punkt
2.3.5 des Regelwerks gefordert. Der
Disziplinarausschuss hält diese Verstöße für schwerwiegend und hat daher die
Gesellschaft zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von vier Jahresgebühren verurteilt. 

Eine Beschreibung der Angelegenheit und die Entscheidung des Disziplinarausschusses
finden Sie unter: 

https://www.nasdaq.com/solutions/decisions-sanctions-stockholm-2020 Bitte lesen Sie das

beigefügte Dokument für eine schwedische Fassung des Beschlusses. Eine
englische Version des Beschlusses wird so bald wie möglich zur Verfügung gestellt. 

Für weitere Informationen zu diesem Börsenhinweis wenden Sie sich bitte an Issuer
Surveillance, Telefon +46 8 405 60 00, oder iss@nasdaq.com.

Anlage:
https://cns.omxgroup.com/cds/DisclosureAttachmentServlet?messageAttachmentId=755913
© 2020 GlobeNewswire
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.