Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019 hat der Gesetzgeber Betreiber kleiner Solaranlagen grundsätzlich von der Gewerbesteuerpflicht befreit, und zwar rückwirkend zum Beginn des Jahres 2019. Parallel dazu entfällt die bisherige Pflichtmitgliedschaft in der IHK.Grundsätzlich gelten der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage und der Verkauf des erzeugten Stroms als gewerbesteuerrelevante Tätigkeit. Damit geht nicht nur eine Gewerbesteuerpflicht einher, sondern auch eine gesetzliche Pflicht-Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer - und zwar auch dann, wenn der Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage ...Den vollständigen Artikel lesen ...