In einer Handreichung erklärt die Bonner Behörde, was erfolgreiche Bieter tun müssen, damit die Frist zur Einlösung ihrer Zuschläge aus den EEG-Ausschreibungen verlängert wird. Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland hatte die Bundesnetzagentur bereits vor einigen Tagen Änderungen beim Start der Fristen zugesagt. Es geht in diesem Fall um die Ausschreibungsanlagen, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Zuschlag erhalten haben.Die Bundesnetzagentur hat in einer "Handreichung" erklärt, wie Bieter wegen des Corona-Pandemie eine Fristverlängerung für die Einlösung ihrer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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