Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz.
Bern - Der Bundesrat gewährt Selbständigerwerbenden, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, eine Schonfrist. Sie haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz. Am 27. April öffnen Coiffeursalons, Massagepraxen oder Kosmetikinstitute ihre Türen, am 11. Mai sind Geschäfte und Märkte an der Reihe. Nach geltendem Recht würde der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz an...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Der Bundesrat gewährt Selbständigerwerbenden, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, eine Schonfrist. Sie haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz. Am 27. April öffnen Coiffeursalons, Massagepraxen oder Kosmetikinstitute ihre Türen, am 11. Mai sind Geschäfte und Märkte an der Reihe. Nach geltendem Recht würde der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz an...Den vollständigen Artikel lesen ...
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