
Österreich hatte den Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, im Januar 2019 eingeführt. Laut EU-Kommission verstößt ein solcher Indexierungsmechanismus gegen die EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die Klage beim EuGH ist der letzte Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, welches die Kommission im Januar 2019 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich eingeleitet hatte. Die Antworten Österreichs auf das Aufforderungsschreiben seien "nicht zufriedenstellend" gewesen, so die Brüsseler Behörde.
Österreich habe die Bedenken der Kommission nicht ausräumen können.
© 2020 dts Nachrichtenagentur