Das am 1. Juli 2020 in Kraft tretende revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet ArbeitgeberInnen ab 100 Arbeitnehmenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Zürich - Das am 1. Juli 2020 in Kraft tretende revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine externe Stelle überprüfen zu lassen. Zusätzlich sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse gegenüber den...Den vollständigen Artikel lesen ...
Zürich - Das am 1. Juli 2020 in Kraft tretende revidierte Gleichstellungsgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 100 Arbeitnehmenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine externe Stelle überprüfen zu lassen. Zusätzlich sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse gegenüber den...Den vollständigen Artikel lesen ...
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