Die Landesregierung hat jetzt den Entwurf des Klimaschutzgesetzes zur Anhörung freigegeben. Es sieht unter anderem vor, dass auf neuen Nicht-Wohngebäuden sowie über Parkplatzflächen ab 2022 Photovoltaik-Anlagen installiert werden müssen.Wer nach dem 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg einen Bauantrag für ein Nicht-Wohngebäude stellt, muss eine Photovoltaik-Anlage installieren. Das sieht der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes vor, das die grün-schwarze Landesregierung jetzt zur Anhörung freigegeben hat. Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, den Gesetzesentwurf ...Den vollständigen Artikel lesen ...