Der Freistaat erhöht die jährliche Höchstgrenze von aktuell 70 auf 200 Photovoltaik-Freiflächenanlagen pro Jahr. Der Zubau von Dachanlagen soll ebenfalls weiter forciert werden.Jetzt ist es offiziell: Von derzeit 70 auf 200 Anlagen erhöht Bayern zum 1. Juli die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. Mit dieser Erhöhung reagiert der Freistaat auf das in diesem und im kommenden Jahr vergrößerte bundesweite Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und will zusätzliche Perspektiven für bayerische Investoren schaffen. "Da das bayerische ...Den vollständigen Artikel lesen ...