Thüringen hebt die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni auf. Das Landeskabinett fasste am Dienstag einen entsprechenden Beschluss.
In der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung heißt es nun nur noch, dass jede Person angehalten sei, "die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten". Zudem wird empfohlen, den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt bestehe, "möglichst konstant" zu halten. Zudem heißt es in der Verordnung, dass man sich außerhalb seines Haushaltes mit maximal zehn Menschen treffen solle.
In der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung heißt es nun nur noch, dass jede Person angehalten sei, "die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten". Zudem wird empfohlen, den Personenkreis, zu dem physisch-sozialer Kontakt bestehe, "möglichst konstant" zu halten. Zudem heißt es in der Verordnung, dass man sich außerhalb seines Haushaltes mit maximal zehn Menschen treffen solle.