Die Europäische Kommission (EU) hat am 4. Juni 2020 die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist unmittelbar für...Den vollständigen Artikel lesen ...
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