Das Wahlrechtsmodell, mit dem Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) für eine Verkleinerung des Bundestags sorgen will, ist nach Ansicht des Bonner Verfassungsrechtlers Udo di Fabio nicht verfassungskonform. Das geht aus einem Gutachten di Fabios hervor, über das die "Bild" berichtet.
Hauptkritikpunkt des neuen Wahlrechts: Um die Vergrößerung des Parlaments durch Ausgleichs- und Überhangmandate zu verhindern, soll ab einer Größe von 750 Sitzen die Möglichkeit eingeführt werden, auch Gewinnern von Direktwahlkreisen kein Mandat mehr zuzuteilen. Der Sieger im Wahlkreis säße dann nicht mehr in jedem Falle tatsächlich im Bundestag. Ein klarer Verfassungsbruch, so di Fabio in seinem Gutachten. Das Fazit des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht ist klar: Der Vorschlag "stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Systementscheidung für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht dar, sondern verstößt darüber hinaus gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG), der Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG)".
Hauptkritikpunkt des neuen Wahlrechts: Um die Vergrößerung des Parlaments durch Ausgleichs- und Überhangmandate zu verhindern, soll ab einer Größe von 750 Sitzen die Möglichkeit eingeführt werden, auch Gewinnern von Direktwahlkreisen kein Mandat mehr zuzuteilen. Der Sieger im Wahlkreis säße dann nicht mehr in jedem Falle tatsächlich im Bundestag. Ein klarer Verfassungsbruch, so di Fabio in seinem Gutachten. Das Fazit des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht ist klar: Der Vorschlag "stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Systementscheidung für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht dar, sondern verstößt darüber hinaus gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG), der Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG)".