Arbeitnehmer, die nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikoland in Quarantäne müssen, haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohn.
Zürich - Arbeitnehmer, die nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikoland in Quarantäne müssen, haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Darauf weist der Schweizerische Arbeitgeberverband hin. Es handle sich um eine "selbstverschuldete Arbeitsverhinderung", schreibt der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung vom Freitag. Er empfiehlt den Arbeitgebern, ihre Mitarbeitenden vor einer...Den vollständigen Artikel lesen ...
Zürich - Arbeitnehmer, die nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikoland in Quarantäne müssen, haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Darauf weist der Schweizerische Arbeitgeberverband hin. Es handle sich um eine "selbstverschuldete Arbeitsverhinderung", schreibt der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung vom Freitag. Er empfiehlt den Arbeitgebern, ihre Mitarbeitenden vor einer...Den vollständigen Artikel lesen ...