(Artikel 14 des Gesetzes vom 2. Mai 2007 über die Offenlegung wesentlicher Beteiligungen)
Mortsel, Belgien - 10. Juli 2020 - 17.40 Uhr MEZ
Nach der Satzung von Agfa-Gevaert NV wurde der Schwellenwert, ab dem eine Beteiligung offengelegt werden muss, auf 3 %, 5 % und ein Vielfaches von 5 % festgesetzt.
Agfa-Gevaert (Euronext: AGFB) gibt in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 2. Mai 2007 über die Offenlegung wesentlicher Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften folgende Erklärung bekannt:
Am 3. Juli 2020 hat die Classic Fund Management AG bekannt gegeben, dass
Am 1. Juli 2020 beträgt ihr Anteil an Agfa-Gevaert weniger als 3%.
Mitteilungen über wichtige Beteiligungen nach dem Gesetz über
Mai 2007 oder Agfa-Gevaert NV Satzung, sollte an viviane.dictus@agfa.com gesendet werden
Kontakt:
Viviane Dictus
Direktor Unternehmenskommunikation
Tel. ++32
Anhang
- 20200710 Classic Fund UK (https://ml-eu.globenewswire.com/Resource/Download/38f5ab5c-69e0-492b-bd8f-8be02a8b6a21)