Der Verbraucherzentrale NRW ist im Streit um Garantiebedingungen des Speicherherstellers Sonnen ein Teilerfolg gelungen. Das OLG München hat in einem Berufungsverfahren den Klauseln des Anbieters Intransparenz attestiert. Die Verbraucherzentrale NRW hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen Teilerfolg gegen Speicherspezialist Sonnen errungen. Das OLG München urteilte: Garantiebedingungen bei Sonnen sind intransparent. Wie die Verbraucherzentrale aus Düsseldorf mitteilte, habe das OLG München ...Den vollständigen Artikel lesen ...