Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte unter anderen geklagt, weil sie die Garantiebedingungen des Batterieherstellers für unverständlich hält. Das Oberlandesgericht München schloss sich im Berufungsverfahren in vielen Punkten der Argumentation der Verbraucherschützer an. Sonnen weist darauf hin, dass sich das Urteil nicht gegen die Klauseln an sich, sondern nur gegen einzelne Formulierungen richte.Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat im Streit mit Sonnen über die Garantiebedingungen des Batterieherstellers nach eigener Einschätzung einen Erfolg erzielt: Das Oberlandesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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