Ein Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht sieht das Doppelvermarktungsverbot für vergüteten regenerativen Strom aufgeweicht. Grund ist die staatliche EEG-Förderung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets. Die Doppelvermarktung von geförderten Grünstrom könnte rechtens sein. Zu diesem Schluss kommt die Stiftung Umweltenergierecht in einer Analyse. Das Diskussionspapier wirft die Frage auf, ob mit der jüngst beschlossenen Einbeziehung von Haushaltsmitteln in den Finanzierungsmechanismus ...Den vollständigen Artikel lesen ...