Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll sich besser gegen Baumängel zur Wehr setzen können. Das schlägt der Bundesrat vor.
Bern - Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll sich besser gegen Baumängel zur Wehr setzen können. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt mit dem Ziel, Bauherren und Käufer besser zu schützen. Eine Anpassung betrifft die Rügefrist. Gemäss geltendem Recht müssen Baumängel grundsätzlich sofort gerügt werden, das heisst innerhalb von...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll sich besser gegen Baumängel zur Wehr setzen können. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt mit dem Ziel, Bauherren und Käufer besser zu schützen. Eine Anpassung betrifft die Rügefrist. Gemäss geltendem Recht müssen Baumängel grundsätzlich sofort gerügt werden, das heisst innerhalb von...Den vollständigen Artikel lesen ...