Das 2017 beschlossene Windenergie-auf-See-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt und den Gesetzgeber angewiesen, Entwicklern, deren Planungsergebnisse für neue Offshore-Parks noch verwertbar seien, eine finanzielle Entschädigungen zu gewähren. Das 2017 verabschiedete Windenergie-auf-See-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig. Das stellte der erste Senat des Bundesverfassungsgericht fest. Die Karlsruher Richter sprachen die Verfassungsmäßigkeit ab, ...Den vollständigen Artikel lesen ...