Unter anderem hat der Bundesrat auch den Rechtsstillstand für die Reisebürobranche verlängert.
Bern - Der Bundesrat verlängert Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss. Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr.Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Der Bundesrat verlängert Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss. Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr.Den vollständigen Artikel lesen ...
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