Mit der Reform soll auch der Rechtsrahmen für Photovoltaik-Anlagen angepasst werden, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Sie sollen für eine Übergangszeit ihren Solarstrom für den Marktpreis abzüglich Vermarktungskosten an den Netzbetreiber verkaufen können. Zudem werden Ausschreibungsmengen für Photovoltaik-Anlagen bis 2028 festgeschrieben. Was im Entwurf fehlt, ist die Abschaffung der EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch, wie sie in der Erneuerbaren-Richtlinie der EU gefordert wird.Aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist ein erster Entwurf durchgesickert, wie die umfassende Novelle des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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