Angesichts der Herausforderungen der COVID19-Pandemie hat der Agrarrat am Montag einen Verordnungsvorschlag angenommen, mit dem die Anwendung der reformierten EU-Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird. Statt ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen somit erst ab dem 1. Januar 2022. Bildquelle: Shutterstock.com Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft,...Den vollständigen Artikel lesen ...