MiFID II soll dazu dienen, dem Verbraucher mehr Schutz und Transparenz beim Wertpapierhandel zu verschaffen.
Seitdem MiFID II im Jahre 2018 gestartet wurde, müssen Anlage- und Finanzberater Telefongespräche aufzeichnen. Doch das ist noch nicht alles. Unter die Aufzeichnungspflicht laut MiFID II fallen auch andere elektronische Kommunikationswege. Dazu gehören Onlinechats, Videotelefonate und E-Mails. Die Berater sind verpflichtet, diese Kommunikationen festzuhalten und 5 Jahre zu speichern.Den vollständigen Artikel lesen ...
Seitdem MiFID II im Jahre 2018 gestartet wurde, müssen Anlage- und Finanzberater Telefongespräche aufzeichnen. Doch das ist noch nicht alles. Unter die Aufzeichnungspflicht laut MiFID II fallen auch andere elektronische Kommunikationswege. Dazu gehören Onlinechats, Videotelefonate und E-Mails. Die Berater sind verpflichtet, diese Kommunikationen festzuhalten und 5 Jahre zu speichern.Den vollständigen Artikel lesen ...