Die Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft. Sie ist bis am 30. Juni 2021 befristet.
Bern - Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung können weiterhin Erwerbsersatz beanspruchen, wenn sie von den Corona-Massnahmen stark betroffen sind. Der Bundesrat setzt dabei Bestimmungen im Covid-Gesetz um. Die Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie ist bis am 30. Juni 2021 befristet.Den vollständigen Artikel lesen ...
Bern - Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung können weiterhin Erwerbsersatz beanspruchen, wenn sie von den Corona-Massnahmen stark betroffen sind. Der Bundesrat setzt dabei Bestimmungen im Covid-Gesetz um. Die Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie ist bis am 30. Juni 2021 befristet.Den vollständigen Artikel lesen ...