Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) sind dringend Anpassungen im Naturschutz-, Planungs- und Immissionsschutzrecht notwendig, um alte Windenergieanlagen, die ab 2021 aus der EEG-Vergütung fallen, durch Repowering zu ersetzen.Foto: Guido Bröer Kern der Forderungen des BDEW für das Repowering im Bereich Windenergie ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen, schon bestehende genehmigungsrechtlich relevante Auswirkungen berücksichtigt werden und dem Repowering-Vorhaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...