Die Bundesnetzagentur hat weitere Regelungen für die Umsetzung des Redispatch 2.0 festgelegt. Die Netzbetreiber dürfen auf die Abregelung von EE- oder KWK-Strom nur dann zurückgreifen, wenn diese um einen Mindestfaktor wirkungsvoller ist, als die Abregelung von konventionellen Kraftwerken.Foto: Bundesnetzagentur "Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann", erläutert Jochen Homann, ...Den vollständigen Artikel lesen ...