Zum Jahresbeginn gelten gravierende Veränderungen im EEG, bei der EEG-Umlage sowie im KWK-Gesetz. Zusammen mit den Veränderungen im Messtellenbetriebsgesetz kommen 2021 erhebliche Veränderungen auf Betreiber von KWK-Anlagen zu. Das BHKW-Infozentrum hat sie zusammengetragen. Veränderungen im KWK-Gesetz zum 1.1.2021eine Absenkung der Ausschreibungsgrenze auf 500 kWStreichung des Südbonus und wahrscheinlich auch des Power-to-heat-BonusEinschränkungen beim Bonus für die Verwendung regenerativer Energien ...Den vollständigen Artikel lesen ...