Die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 werden nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet.
Frauenfeld - Der CEO der Versandapotheke Zur Rose, Walter Oberhänsli, ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Damit werden die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet. Zur Rose soll Medikamente auf Bestellung an Kunden versandt haben, ohne die gemäss Heilmittelgesetz vorgeschriebene ärztliche Verschreibung korrekt...Den vollständigen Artikel lesen ...
Frauenfeld - Der CEO der Versandapotheke Zur Rose, Walter Oberhänsli, ist vom Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen worden. Damit werden die umstrittenen Geschäftspraktiken in den Jahren 2010 bis 2015 nicht rückwirkend strafrechtlich geahndet. Zur Rose soll Medikamente auf Bestellung an Kunden versandt haben, ohne die gemäss Heilmittelgesetz vorgeschriebene ärztliche Verschreibung korrekt...Den vollständigen Artikel lesen ...